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Regressgefahr: Vorsicht bei der Dosierung! | Medizinrecht by LEX MEDICORUM

Geschrieben von Frank Stratmann am in Sammelordner

Tipps Medizinrecht in Kooperation mit LEX MEDICORUM

Wenn Sie die Verordnung eines Arzneimittels in einer, von der Zulassung abweichenden  Dosierung (nach oben oder unten) erwägen, prüfen Sie den Einzelfall genau! Im Zweifel ist eine Rücksprache mit der Krankenkasse des Patienten, vor allem bei kostenintensiven Arzneiverordnungen, der sicherste Weg. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die ausführliche Dokumentation der Gründe dieser speziellen Verordnung. Sollte dennoch ein Regress gegen Sie festgesetzt werden, legen Sie fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid ein.

Beachten sollten Sie immer auch haftungs- und strafrechtliche Aspekte von Überdosierung und versuchen Sie, diese Risiken zu vermeiden.

Mehr unter im Blog von Jan Willkomm Regressgefahr: Vorsicht bei der Dosierung! | Medizinrecht by LEX MEDICORUM.

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Frank Stratmann

... ist seit 2003 freiberuflicher Projektentwickler für digitale Kommunikationskultur in der Gesundheitswirtschaft und verfolgt das Ziel, das Berufsbild Community Manager Healthcare in der Gesundheitswirtschaft zu etablieren.

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